Sachkunde nach §11 Tierschutzgesetz
kleine Wiederkäuer
Unser Kursangebot
Sachkunde kleine Wiederkäuer
(Ziegen und Schafe)
WER benötigt die Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz?
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Alle, die gewerbsmäßig mit Schafen und Ziegen umgehen und die nötige Sachkunde nicht auf anderem Wege (z.B. entsprechende Berufsausbildungen) erworben haben, insbesondere sogenannte „Quereinsteiger“.
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tierheimähnliche Einrichtungen (z.B. Gnadenhof)
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Händler und Züchter
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jeder der Schafe oder Ziegen selbst zur Schau stellt oder dafür zur Verfügung stellt (z.B. Schaubauernhöfe oder Streichelgehege)
Nicht gesetzlich vorgeschrieben ist die Erlaubnis für Personen, die privat Schafe oder Ziegen halten – nichtsdestotrotz ist es auch oder gerade für diesen Personenkreis sinnvoll sich in diesem Gebiet auszukennen
Ein Sachkundekurs ist also im Wesentlichen für folgende Personengruppe interessant:
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gewerbsmäßige Schaf- und Ziegenhalter in der Landschaftspflege ohne Landwirtschaft und ohne Berufsausbildung in diesem Bereich (Quereinsteiger)
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Personen, die Schafe oder Ziegen in einem Streichelgehege halten, zur tiergestützten Therapie verwenden oder zu Schau stellen
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Privatpersonen, die für sich selbst eine breite Basiskenntnis zum Thema kleine Wiederkäuer erlangen wollen
Alle, die ihre Kenntnisse auf dem Gebiet auffrischen wollen
Themengebiete unseres Kurses
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Tierschutzgesetz und sonstige rechtliche Vorgaben (z.B. Viehverkehrsverordnung)
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Umgang mit Kleinen Wiederkäuern
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Domestikation
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Gesundheit, Fütterung, Klauengesundheit, Prophylaxe
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Verhalten inkl. Stress und Lernen
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Praktische Aspekte, Versicherungen
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Tierhaltung und Tierhygiene (Stallbau, Entmistung, Emissionsschutz etc.)
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Betriebsmanagement
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Schafe und Ziegen im sozialen Einsatz
Die Referentenauswahl sind für uns von großer Wichtigkeit. Neben der fachlichen Expertise, ist natürlich auch die Fähigkeit der Referenten Wissen zu vermitteln zu beachten. Die Themen entsprechen den Anforderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV TSchG).
Ziel ist, dass die Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss des Kurses in der Lage sind ihre theoretischen Kenntnisse der Sachkunde vor einem entsprechenden Experten nachweisen können (sogenanntes Fachgespräch).
Dieser Ausbildungslehrgang umfasst keine praktische Prüfung.